Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 11 Abs. 1, Abs. 3, § 60a Abs. 2 S. 3; VwVfG § 40; VwGO § 114
Berufsschulausbildung stellt bei der Befristungsentscheidung keinen zu berücksichtigenden Belang dar - rewis.io
Berufsschulausbildung stellt bei der Befristungsentscheidung keinen zu berücksichtigenden Belang dar
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 30.01.2017 - RO 9 K 16.33303
- VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463
Rechtmäßigkeit der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 30 …
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317
Fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Kriterien können hierzu nicht festgelegt werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - juris).Es ist im Übrigen nicht zu beanstanden, wenn das Bundesamt sich in Fällen, in denen - wie hier - keine nach § 11 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigenden individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG festgelegte Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317
Denn nur eine vollzogene Abschiebung bewirkt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG, die Abschiebungsandrohung allein reicht hierfür nicht (vgl. zu einer Abschiebungsanordnung BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 1 C 26/14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 27). - VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 BV 14.1818
Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - statthafte Klageart …
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317
Der Behörde steht dabei ein Ermessensspielraum zu (vgl. BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris). - OVG Hamburg, 15.09.2014 - 3 Bs 185/14
Befristung der Wirkung einer Abschiebung; spezialpräventive Gründe; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317
Eine Unterscheidung der zulässigen Gründe für die Befristung danach, ob es sich um die Wirkungen einer Ausweisung, einer Zurückschiebung oder einer Abschiebung handelt, ist den Vorschriften nur insoweit zu entnehmen, als dass die Überschreitung einer Frist von fünf Jahren nur zulässig ist, wenn entweder eine Ausweisung aufgrund strafrechtlicher Verurteilung erfolgt ist oder von dem Ausländer eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris; OVG Hamburg, B.v. 15.9.2014 - 3 Bs 185/14 - InfAuslR 2015, 50). - VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854
Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - Bestimmung der Länge der Frist
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317
Eine Unterscheidung der zulässigen Gründe für die Befristung danach, ob es sich um die Wirkungen einer Ausweisung, einer Zurückschiebung oder einer Abschiebung handelt, ist den Vorschriften nur insoweit zu entnehmen, als dass die Überschreitung einer Frist von fünf Jahren nur zulässig ist, wenn entweder eine Ausweisung aufgrund strafrechtlicher Verurteilung erfolgt ist oder von dem Ausländer eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris; OVG Hamburg, B.v. 15.9.2014 - 3 Bs 185/14 - InfAuslR 2015, 50).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 2.20
Abgelehnter Schutzsuchender; Abschiebungsandrohung; Einreise- und …
Von diesem Normzweck ausgehend erfordert die behördliche Ermessensentscheidung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG im Fall eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots eine sachgerechte Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse, den Ausländer eine gewisse Zeit vom Bundesgebiet fernzuhalten, und dem privaten Interesse des Ausländers an einer baldigen Wiedereinreise und einem erneuten Aufenthalt in Deutschland (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 12).Für die grundlegende Frage, welche Belange des Ausländers in den Blick zu nehmen sind, ist die Unterscheidung zwischen ausweisungs- und abschiebungsbedingter Sperrfrist jedoch ohne Bedeutung (vgl. z.B. auch VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 12; OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. September 2014 - 3 Bs 185/14 - juris Rn. 13, 21).
Gemessen daran folgt der Senat der von dem VGH München (Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 12) vertretenen Auffassung nicht, wonach persönliche Belange des Ausländers bei der abschiebungsbedingten Sperrfrist nach dem Zweck des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nur insoweit zu berücksichtigen sind, als sie "eine baldige Wiedereinreise erforderlich machen".
Ebenso wenig überzeugt es, dass "keine Aspekte berücksichtigt werden" können, "die alleine gegen die zwangsweise Beendigung des Aufenthalts sprechen (z.B. eine Ausbildung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 und 4 AufenthG)", sondern nur Belange einzustellen seien, "die die Beendigung des Aufenthalts überdauern und Bedeutung für eine möglichst baldige Wiedereinreise haben" (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 12;… s. ferner Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: März 2020, § 11 Rn. 80;… Maor, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 25. Ed., § 11 AufenthG Rn. 24).
- BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20
Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei …
Es nimmt insbesondere im Einklang mit § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG an, dass persönliche Belange des Ausländers im Falle der Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots nicht nur insoweit zu berücksichtigen sind, als sie "eine baldige Wiedereinreise erforderlich machen" oder als sie "die Beendigung des Aufenthalts überdauern und Bedeutung für eine möglichst baldige Wiedereinreise haben" (so indes VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 13). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 3.20
Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen; …
Von diesem Normzweck ausgehend erfordert die behördliche Ermessensentscheidung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG im Fall eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots eine sachgerechte Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse, den Ausländer eine gewisse Zeit vom Bundesgebiet fernzuhalten, und dem privaten Interesse des Ausländers an einer baldigen Wiedereinreise und einem erneuten Aufenthalt in Deutschland (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 12).Für die grundlegende Frage, welche Belange des Ausländers in den Blick zu nehmen sind, ist die Unterscheidung zwischen ausweisungs- und abschiebungsbedingter Sperrfrist jedoch ohne Bedeutung (vgl. z.B. auch VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 12; OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. September 2014 - 3 Bs 185/14 - juris Rn. 13, 21).
Gemessen daran folgt der Senat der von dem VGH München (Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 12) vertretenen Auffassung nicht, wonach persönliche Belange des Ausländers bei der abschiebungsbedingten Sperrfrist nach dem Zweck des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nur insoweit zu berücksichtigen sind, als sie "eine baldige Wiedereinreise erforderlich machen".
Ebenso wenig überzeugt es, dass "keine Aspekte berücksichtigt werden" können, "die alleine gegen die zwangsweise Beendigung des Aufenthalts sprechen (z.B. eine Ausbildung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 und 4 AufenthG)", sondern nur Belange einzustellen seien, "die die Beendigung des Aufenthalts überdauern und Bedeutung für eine möglichst baldige Wiedereinreise haben" (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 12;… s. ferner Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: März 2020, § 11 Rn. 80;… Maor, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 25. Ed., § 11 AufenthG Rn. 24).
- BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20
Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei …
Es nimmt insbesondere im Einklang mit § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG an, dass persönliche Belange des Ausländers im Falle der Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots nicht nur insoweit zu berücksichtigen sind, als sie "eine baldige Wiedereinreise erforderlich machen" oder als sie "die Beendigung des Aufenthalts überdauern und Bedeutung für eine möglichst baldige Wiedereinreise haben" (so indes VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 13). - VGH Baden-Württemberg, 15.03.2023 - A 10 S 2367/22
Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf die Dauer von 30 Monaten; …
Es nimmt insbesondere im Einklang mit § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG an, dass persönliche Belange des Ausländers im Falle der Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots nicht nur insoweit zu berücksichtigen sind, als sie "eine baldige Wiedereinreise erforderlich machen" oder als sie "die Beendigung des Aufenthalts überdauern und Bedeutung für eine möglichst baldige Wiedereinreise haben" (so indes VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 13). - VG Augsburg, 10.05.2019 - Au 2 K 19.30587
Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Bei der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, bei der die persönlichen Belange des Betreffenden an einer Wiedereinreise und einem erneutem Aufenthalt im Bundesgebiet sowie die öffentlichen Interessen an der Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet zu berücksichtigen sind (vgl. dazu und zum folgenden BayVGH, B.v. 6.4.2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 12).Das Einreise- und Aufenthaltsverbot des § 11 Abs. 1 AufenthG dient dazu, einen Ausländer der entweder ausgewiesen wurde, versucht hat, unerlaubt einzureisen oder nicht fristgerecht ausgereist ist und deshalb abgeschoben wurde, wegen dieser Gesetzesverstöße eine angemessene Zeit vom Bundesgebiet fernzuhalten (dazu und zum Folgenden BayVGH, B.v. 6.4.2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 13).
- VG Oldenburg, 13.11.2017 - 3 A 4590/15
Afghanistan; Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes; …
Dazu gehören z.B. verwandtschaftliche Bindungen an Personen im Bundesgebiet, durch einen langen rechtmäßigen Voraufenthalt anderweitig verfestigte Bindung an das Bundesgebiet und Umstände in der Person des Ausländers, wie z.B. hohes Alter oder Krankheit, die ggf. eine spätere Wiedereinreise unmöglich machen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 -, juris, Rn. 12 f.).Ferner ist das Gericht der Auffassung, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn sich das Bundesamt - wie es regelmäßig in der Praxis geschieht - in Fällen, in denen keine nach § 11 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigenden individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in der Regel geltende Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2017, a.a.O., Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 LZ 254/17 -, juris, Rn. 14; VG Düsseldorf…, Urteil vom 27. Januar 2016 - 21 K 7126/15.A -, juris, Rn. VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 5 B 3636/15 -, juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2017 - 1 LZ 254/17
Zulässigkeit der standardisierten Festsetzung der Befristung des Einreise- und …
Bei der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbot handelt es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, bei der die persönlichen Belange des Betroffenen an einer Wiedereinreise und dem erneutem Aufenthalt im Bundesgebiet sowie die öffentlichen Interessen an der Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet zu berücksichtigen sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 -, juris Rn. 12, mit weiteren Nachweisen).Dies entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des VGH München: Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich das Bundesamt in Fällen, in denen keine nach § 11 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz zu berücksichtigenden individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit die in § 11 Abs. 3 Satz 2 Aufenthaltsgesetz festgelegte Höchstfrist zur Hälfte ausschöpft (VGH München, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 -, juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 14.11.2019 - 13a B 19.31153
Kein Abschiebungsschutz für einen jungen arbeitsfähigen Mann (Afghanistan)
Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Bundesamt sich in Fällen, in denen - wie hier - keine nach § 11 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigenden individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG festgelegte Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (BayVGH, B.v. 6.4.2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rn. 16;… B.v. 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - juris Rn. 4). - VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16
Feststellung des subsidiären Schutzstatus
Ferner ist das Gericht der Auffassung, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn sich das Bundesamt - wie es regelmäßig in der Praxis geschieht - in Fällen, in denen keine nach § 11 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigenden individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in der Regel geltende Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 LZ 254/17 -, juris, Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2016 - 21 K 7126/15.A -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 5 B 3636/15 -, juris).Der Umstand, dass der Kläger derzeit die Schule besucht, ist kein im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigender Belang (vgl. VG München, Urteil vom 16. Mai 2017 - M 2 K 16.31622 -, juris unter Verweis auf: BayVGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 - juris Rdnr. 13).
- VG Potsdam, 10.03.2021 - 4 K 1856/17
Afghanistan: Keine Bedrohung durch Taliban für Informatiker; Verweis auf interne …
- VG Potsdam, 25.02.2021 - 13 K 3478/17
- VG Augsburg, 10.05.2019 - Au 2 K 17.34450
Verfolgung der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2021 - 4 LB 443/19
Anfechtung der Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter …
- VG Potsdam, 31.03.2021 - 13 K 1078/17
- VG Bayreuth, 10.05.2017 - B 4 K 15.1000
Erfolglose Klage eines bereits abgeschobenen Kosovaren auf Verkürzung eines auf …
- OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
Tschetschenien ; Tschetschenen; richterliche Überzeugung; unglaubhafte …
- VG Weimar, 27.02.2019 - 2 K 21000/16
Einreise- und Aufenthaltsverbot, subsidiärer Schutz, Familieneinheit, Kind, …
- VG Karlsruhe, 25.06.2019 - A 13 K 6939/18
Rechtmäßigkeit der asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung - Abschiebung nach …
- VG Arnsberg, 07.06.2022 - 9 K 3464/19
- VG Berlin, 19.09.2019 - 31 K 397.19
Schutz vor politischer Verfolgung in Guinea
- VG Cottbus, 21.05.2019 - 5 K 1980/15
Anerkannte, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
- VG Kassel, 08.04.2020 - 4 K 1375/17
Unzulässigkeitsentscheidung bei in Italien erfolgter Gewährung subsidiären …
- VG Berlin, 12.06.2019 - 31 K 394.17
- VG Würzburg, 08.11.2018 - W 8 K 18.30541
Erfolglose Asylklage eines ägyptischen Staatsangehörigen
- VG Würzburg, 24.09.2018 - W 8 K 18.31459
Kein Gruppenverfolgung von Christen in Ägypten
- VG Potsdam, 13.04.2018 - 8 K 624/17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen homosexueller Neigung; …
- VG Schwerin, 08.10.2021 - 5 A 1230/19
Sierra Leone: Dublin Italien: Unzulässiger Asylantrag; Schutzberechtigter in …
- VG Hamburg, 14.02.2023 - 9 A 3390/17
Somalia: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel, Suspendierung, …
- VG Hannover, 18.06.2021 - 12 A 11409/17
Aufenthaltsgestattung; Desertion; Einreise- udn Aufenthaltsverbot; …
- VG Cottbus, 25.06.2020 - 9 K 1551/18
- VG Würzburg, 18.11.2022 - W 5 K 22.30378
Unbegründete Asylklage (Algerien - Einzelfall)
- VG Ansbach, 07.10.2022 - AN 4 K 21.30212
Kasachstan: Kein Flüchtlingsschutz für Ehepaar wegen vorgebrachter …
- VG Magdeburg, 06.07.2021 - 7 A 239/20
Türkei: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Der Kläger hat keinen Anspruch auf …
- VG Frankfurt/Oder, 17.06.2021 - 10 K 1087/17
Asylrecht; sicherer-Drittstaat-Verfahren; Lettland
- VG Hamburg, 19.05.2021 - 8 A 3569/18
Irak: Klage im Wesentlichen abgewiesen; keine glaubhafte Darlegung einer …
- VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 K 19.31780
Erfolglose Asylklage eines Armeniers
- VG Frankfurt/Oder, 21.12.2020 - 10 K 5/19
Tschad: erfolgslose Klage, keine Anerkennung und kein Abschiebungsverbot, auch …
- VG Berlin, 16.10.2019 - 38 K 129.19
- VG Magdeburg, 10.09.2018 - 7 A 159/16
- VG Augsburg, 02.10.2018 - Au 4 K 17.50539
Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots
- VG München, 16.05.2017 - M 2 K 16.31622
Kein Anspruch auf Zuerkennung internationalen Schutzes mangels ausreichender …
- VG Frankfurt/Oder, 16.03.2022 - 10 K 2905/17
Kamerun: Unglaubhafter Vortrag zu Verfolgung wegen Mitgliedschaft im SCNC; …
- VG Frankfurt/Oder, 20.10.2021 - 10 K 2565/18
Kamerun: Klage abgewiesen.
- VG Frankfurt/Oder, 07.05.2021 - 10 K 657/19
Vietnam: Keine Gefahr der Doppelbestrafung; Drogenhandel
- VG Chemnitz, 23.04.2021 - 5 K 2615/17
Venezuela: Keine glaubhaft vorgebrachte Verfolgung durch Colectivos wegen …
- VG Trier, 26.03.2019 - 1 K 5054/18
Flüchtlingsrecht (K)
- VG Magdeburg, 22.08.2017 - 7 A 540/17
- VG Frankfurt/Oder, 29.04.2021 - 9 K 3896/17
Kenia: Kein Verlassen des Herkunftslandes wegen Verfolgung; Angedrohte …
- VG München, 09.03.2021 - M 24 S 20.4734
Ausweisung wegen generalpräventiver Gründe bei Strafverfolgungsverjährung
- VG Kassel, 22.03.2022 - 2 K 1720/19
- VG München, 15.06.2020 - M 25 S 20.1144
Erfolgloser Eilantrag gegen Anordnung und Befristung eines Einreise- und …
- VG Schwerin, 19.11.2021 - 5 A 171/20
Albanien: Klage offensichtlich unbegründet; Keine Abschiebungsverbote; Sicherer …
- VG Würzburg, 03.01.2020 - W 8 E 19.1631
Kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Betreuung eines erkrankten …
- VG Potsdam, 13.04.2018 - 8 K 694/17
Asyl wegen angeblicher Homosexualität; Ausreiseaufforderung und …
- VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 20.30039
Kasachstan: Nach Eheschließung keine drohende Zwangsheirat mehr; Gesicherter …
- VG Magdeburg, 20.07.2021 - 7 A 287/19
Burkina Faso: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender …
- VG Kassel, 13.07.2021 - 2 K 886/19
Guinea: Keine Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure; Erbstreit ist privater …
- VG Kassel, 30.06.2021 - 2 K 71/20
Guinea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung aufgrund allgemeiner …
- VG Frankfurt/Oder, 11.06.2021 - 10 K586/18
Bangladesch: Existenzminimum für jungen gesunden Mann gewährleistet
- VG Gießen, 11.09.2017 - 7 K 3985/15
- VG Frankfurt/Oder, 24.11.2021 - 10 K 1569/19
- VG Frankfurt/Oder, 11.06.2021 - 10 K 586/18
Asylrecht - Bangladesch
- VG Trier, 08.10.2020 - 1 K 2537/20
Ghana: keine Gruppenverfolgung Homosexueller; fehlende Glaubhaftmachung
- VG Frankfurt/Oder, 01.12.2021 - 10 K 198/19
Tschad: Klage abgewiesen. Selbst bei Wahrunterstellung der klägerischen Angaben …